Meinungsfreiheit hört da auf, wo Lüge und Verleumdung anfangen.
§
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 5
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Dass die Meinungsfreiheit in unserem Land geschützt ist, bedeutet nicht zwangsläufig, dass alles öffentlich gesagt darf, was man will. Denn das Recht der freien Meinungsäußerung hat auch seine Grenzen. Und die hören genau da auf, wo Lüge, Verleumdung, Hetze und Beleidigung anfangen. Es gibt keine Rechtfertigung für die Verbreitung von Lügen, die Verleumdung und Beleidigung anderer Personen oder die Hetze gegen andere Personen. Äußerungen in diese Richtung lassen sich auch durch den Deckmantel der "Kritik" nicht entschuldigen.
Das Zusammenleben einer menschlichen Gemeinschaft funktioniert nicht ohne Regeln, unabhängig von der Größe der Gemeinschaft. Das kann in einer einfachen Gleichung verdeutlicht werden:
Die Meinungsfreiheit ist eine dieser Regeln, in einer demokratischen Gesellschaft ein hohes Gut und wichtig für das Zusammenleben. Jeder Missbrauch sollte in einem Rechtsstaat mit allen zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln geahndet werden, ohne Rücksicht auf das Ansehen der Person.
Und staatliche Zensur ist nicht zu verwechseln mit dem Recht eines Privatunternehmens (wie facebook, Twitter, Instagram etc.), Aktivitäten zu beenden, welche gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder selbstauferlegte Standards verstoßen
oratio publica
Gesellschaft - Regeln = Chaos
Liebe & Rum 2022